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letzte Nachrichten
- Frohes Fest wünscht der BV
- Achtung !! Berichtigung
- Änderung der Bürosprechzeit!
- Wenn der Notarzt ohne Not gerufen wird
- Eine Stimme für die Feuerwehr: Berufsverband und Gewerkschaft verschmelzen zur größten Interessenvertretung hauptamtlicher Feuerwehrleute
- Startschuss für den 15. Steilküstenlauf in Travemünde
- +++ Beileidsbekundung +++
Feuerwehrleute gegen Krebs
Personalratswahlen in Hamburg
Der Berufsverband Feuerwehr e.V. hat bei der PR-Wahl in Hamburg ein sehr gutes Ergebnis erreicht. Das erste Mal seit Bestehen des Berufsverbandes ist es gelungen, dass sich der BV bei einer Personalratswahl mehrheitlich durchsetzt.Nach Auszählung der abgegebenen Stimmen erhielten die Kollegen vom Berufsverband mit 8 Sitzen die absolute Mehrheit im Personalrat der Feuerwehr Hamburg. Auf die Gewerkschaften Komba entfielen 2 Sitze und auf Verdi 3 Sitze für die Gruppe der Beamten. Zusätzlich sitzen 2 weitere Vertreter für die Angestellten im Personalrat. Auf der konstituierenden Sitzung am nächsten Mittwoch wird der PR- Vorsitzende gewählt. Die hohe Wahlbeteiligung zeigt, dass die Kolleginnen und Kollegen bei dieser Wahl von ihrem Recht der Mitbestimmung reichlich Gebrauch gemacht haben.
Die gewählten PR-Mitglieder des Berufsverbandes bedanken sich bei allen für das großartige Wahlergebnis und für die hervorragende Arbeit des Wahlvorstandes. Der Vorstand
Lobbyarbeit des BV zeigt erste positive Reaktionen
Beide Feuerwachen sollen doch bleiben!
Von Michelle Kossel 5. Mai 2010, 06:00 Uhr
Innensenator Christoph Ahlhaus will sich mit Bezirksversammlung abstimmen
Harburg. Durchatmen in Harburg: Innensenator Christoph Ahlhaus (CDU), der aufgrund des Polizeieinsatzes in der Schanze in die Kritik geraten ist, musste beim Besuch des Harburger DRK an der Maretstraße nicht mit bösen Worten rechnen. Sein Mitbringsel:
PRESSEMITTEILUNG 01.09.2010
Einsatzfahrten Hamburg, den 01.09.2010Der Berufsverband Feuerwehr e.V. hat in seiner Eigenschaft als Interessenvertretung der hauptberuflich in den Feuerwehren des Bundes, der Länder und Kommunen beschäftigten Beamtinnen und Beamten festgestellt, dass das Beamtenversorgungsgesetz im § 37 (erhöhtes Unfallruhegehalt) im Bereich der Einsatzfahrten unter Einforderung des Wegerechts nach § 38 StVO unzureichend ist.
Laut einer Studie der Bundesanstalt für das Straßenwesen (Bast) aus dem Jahr 1994 ist die Gefahr eines tödlichen Unfalls bei Fahrten unter Einforderung des Wegerechts nach § 38 StVO 4 x höher als bei „normalen“ Einsatzfahrten.